Individuelle Gesundheitsleistungen IGeL

Einfach formuliert: IGeL-Angebote schließen die Lücke zwischen den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und einer ärztlichen Privatbehandlung.

Nicht alles, was Sie als Patient wünschen oder benötigen, kann und darf von der Gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden. Hintergrund ist das „Wirtschaftlichkeitsgebot“ (§ 12 Abs. 1 SGB V): „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten. Leistungen, die nicht notwendig oder unwirtschaftlich sind, können Versicherte nicht beanspruchen, dürfen die Leistungserbringer nicht bewirken und die Krankenkassen nicht bewilligen.“

Individuelle Gesundheitsleistungen sind also „Wunschleistungen“ bei Patienten der Gesetzlichen Krankenversicherung. Sie gehören nicht zum Leistungsumfang der GKV, werden aber dennoch vom Patienten nachgefragt und sind ärztlich empfehlenswert oder – je nach Intensität des Patientenwunsches – zumindest ärztlich vertretbar.

Hier finden Sie einen Auszug der in unserer Praxis möglichen „Wunschleistungen“. Alle Leistungen werden nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet; eine „Preisliste“ erhalten Sie auf Wunsch von unserem Praxisteam. Sie können die IGeL-Angebote in unserer Praxis bequem mittels EC-Karte oder bar bezahlen.

  • Gesundheitsberatung „rund um die Reise“: Reiseimpfberatung, Durchführung von Reiseimpfungen, Reiseapotheke

  • Blutuntersuchungen: Idealerweise in Ergänzung zur Gesundheitsuntersuchung. Wir haben dafür spezielle „Laborpakete“ für Sie zusammengestellt, z.B. kleines und großes Blutbild, „Fettwerte“ (LDL- und HDL-Cholesterin, Triglyceride), „Leberwerte“ (GGT, GOT, GGT, Bilirubin), „Nierenwerte“ (Kreatinin, Harnsäure, Harnstoff, Kalium), „Bauchspeicheldrüsenwerte“

  • Beratungsgespräch zur Erstellung einer Patientenverfügung

  • Atteste, z.B. für Arbeitgeber, Fitnessstudio, Schulen oder Behörden

  • Untersuchungen und Tauglichkeitsbescheinigungen

  • OP-Vorbereitung bei „IGeL-Operationen“, z.B. kosmetischen Operationen oder Zahnimplantate