Informationen zum digitalen Corona-Impfnachweis

12.07.2021

Ab sofort stellen wir digitale Impfnachweise für Impfungen gegen das Coronavirus aus, die Sie in unserer Praxis erhalten bzw. erhalten haben. Das Angebot bezieht sich also sowohl auf bereits erfolgte als auch auf künftige Impfungen in unserer Praxis.

Nachweise für Impfungen, die Sie von anderen Anbietern erhalten haben (z.B. in Impfzentren oder in anderen Artzpraxen), können wir leider nicht ausstellen. Bitte wenden Sie sich dafür an Apotheken, die diesen Service anbieten. Über das Portal www.mein-apothekenmanager.de können Sie teil­neh­mende Apo­the­ken finden.

Sie können die Informationen, die im digitalen Impfnachweis hinterlegt sind, über einen QR-Code auf ihrem Smartphone – z.B. in der CovPass-App, der Corona-Warn-App oder der Luca-App – speichern und damit Ihren Impfstatus nachweisen. Selbst­ver­ständ­lich gilt aber auch weiter­hin Ihr gelber Impf­pass als Nach­weis einer voll­stän­di­gen Immu­ni­sie­rung.